| Forschungsprojekt
Qualitätssicherung
Ziel des Projektes zur Qualitätssicherung war
es, die in der Bundesarbeitsgemeinschaft feministischer Organisationen
gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen zusammengeschlossenen
Organisationen dabei zu unterstützen, eine Bestandsaufnahme
der Tätigkeiten sowie der Rahmenbedingungen für Struktur-,
Prozess- und Ergebnisqualität in den Fachberatungsstellen gegen
sexuelle Gewalt vorzunehmen und die Ergebnisse zu analysieren. Diese
Untersuchung bildete Grundlage und Rahmen für die Entwicklung
neuer Handlungsstrategien und gemeinsamer fachlich-methodischer
Arbeitsweisen, die ihren Ausdruck in Empfehlungen für die weitere
Arbeit und in der Erarbeitung von Qualitätsstandards fanden.
Das Projekt fand vom 15. August 2001 bis zum 14. August
2003 statt.
In dieser Zeit wurden drei wissenschaftliche Erhebungen
durchgeführt:
- Erhebung und Auswertung von Daten zur Organisationsstruktur
der beteiligten Projekte sowie deren Rückkoppelung mit den
Facheinrichtungen;
- Erhebung und Auswertung von Daten zu Kooperation
und Vernetzung der Organisationen sowie deren Rückkoppelung
mit den Facheinrichtungen;
- Erhebung und Auswertung von Daten zur Sicht der
Nutzerinnen auf ihren Beratungsprozess sowie deren Rückkoppelung
mit den Facheinrichtungen.
Als Grundlage für die Teilnahme an dem Projekt diente
ein Kontrakt, der von allen teilnehmenden Facheinrichtungen unterschrieben
wurde.
Der Ablauf des Projektes gestaltete sich folgendermaßen:
Einführungsworkshop für die Qualitätsbeauftragten
Inhalte waren:
-
Leitbilddiskussion,
-
Diskussion und Formulierung
von Grundsatz-, Rahmen und Ergebniszielen des Projektes,
-
Überblick über geplante
Arbeitsschritte und die Erhebungsinstrumente des Projektes
-
sowie Einstieg in
die formalisierte Arbeit zu Fragen der Strukturqualität.
Die erste Erhebungsphase beschäftigte
sich vorwiegend mit der Organisationsstruktur der beteiligten Projekte
und lief in schriftlicher Form (standardisierter Fragebogen) ab.
Ziel: Erhebung des Ist-Zustandes von Struktur und
Prozessabläufen
Erster Auswertungsworkshop für die
Qualitätsbeauftragten
Inhalte waren:
-
Leitbilddiskussion,
-
Einführung in die
Entwicklung von Standards,
-
Präsentation der Ergebnisse
der ersten Erhebungsphase,
-
Rückkoppelung und
Diskussion der Ergebnisse,
-
Entwicklung erster
Standards.
Die zweite Erhebungsphase beschäftigte
sich mit dem Thema‚ Kooperation und Vernetzung’ und setzte das Instrument
des ExpertInneninterviews ein.
Ziel: Erhebung des Ist-Zustandes von Prozess- und
Ergebnisqualität in Kooperationsbeziehungen
Zweiter Auswertungsworkshop für die
Qualitätsbeauftragten
Inhalte waren:
-
Verabschiedung des
Leitbildes,
-
Diskussion um Mindest-/Höchst-
oder sinnvolle Standards,
-
Wie formuliere ich
einen Standard?
-
Entwicklung von Standards,
-
Präsentation 1 der
Ergebnisse der zweiten Erhebungsphase,
-
Rückkoppelung und
Diskussion der Ergebnisse.
Die dritte Erhebungsphase befasste
sich mit der Sicht der Nutzerinnen auf ihren Beratungsprozess auf
der Grundlage eines Methodenmixes (qualitative Interviews mit narrativen
Anteilen, ergänzt durch einen standardisierten Fragebogen).
Ziel: Erhebung des Ist-Zustandes von Ergebnisqualität
Dritter Auswertungsworkshop für die
Qualitätsbeauftragten
Inhalte waren:
-
Diskussion und Verabschiedung
von Standards,
-
Präsentation 1 der
Ergebnisse der dritten Erhebungsphase,
-
Rückkoppelung und
Diskussion der Ergebnisse,
-
Entwicklung von Standards
in Bezug auf die Praxis der Beratungsarbeit.
Abschlussworkshop für die Qualitätsbeauftragten
Inhalte waren:
-
Diskussion und Verabschiedung
von Standards,
-
Präsentation 2 der
Ergebnisse der zweiten Erhebungsphase
-
Rückkoppelung und
Diskussion der Ergebnisse,
-
Präsentation 2 der
Ergebnisse der dritten Erhebungsphase,
-
Rückkoppelung und
Diskussion der Ergebnisse,
-
Bilanz des Qualitätssicherungsprojektes,
-
Ausblick und Perspektiven
für die weitere Arbeit.
Grundlegende Diskussionen in diesem dialogischen Prozess
wurden erfreulicherweise durch die Arbeit der Qualitätszirkel
unterstützt, vorbereitet und ergänzt.
Während der gesamten Laufzeit des Projektes fand
Reisetätigkeit der Forscherinnen statt, um Information, Austausch
und Abstimmung in einem intensiven Qualitätsentwicklungsprozess
mit den teilnehmenden Facheinrichtungen sicherstellen zu können.
Für die Finanzierung des Projektes zur Qualitätssicherung
in den Mitgliedsorganisationen der Bundesarbeitsgemeinschaft feministischer
Organisationen gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen bedanken
wir uns beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend.
Die Fachleute an der Basis fühlten sich sehr in ihrer Arbeit
wertgeschätzt, da das Projekt vom Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend getragen wurde.
Ohne das Vertrauen und die Mitarbeit der Mitgliedsorganisationen
der Qualitätsgemeinschaft und die Bereitschaft der KooperationspartnerInnen
und Nutzerinnen, mit uns ein Interview zu führen, hätten
wir dieses Projekt niemals durchführen können.
In diesem Zusammenhang danken wir Brigitte Brost, die sich für
ein Testinterview der Erhebung zu den Kooperationsbeziehungen zur
Verfügung stellte.
Ebenfalls ermöglichte uns Prof. Dr. Barbara Kavemann sowohl
im Vorfeld des Qualitätsprojektes als auch bei der Entwicklung
des Leitfadens für das ExpertInneninterview durch ihre umfangreichen
Hinweise und Ratschläge kompetente Rückkoppelung und Unterstützung.
Wir danken Franziska Jantzen für ihre Moderation der Workshops,
der es in der knapp bemessenen Zeit der Zusammenkünfte der
Qualitätsgemeinschaft immer gelang, größtmögliche
Effizienz der Diskussionsprozesse zu gewährleisten, ohne die
Bereitschaft der Teilnehmerinnen zur konstruktiven Mitarbeit zu
verlieren. Die Hinzuziehung einer externen Moderation der Workshops
erwies sich für das Projekt als vorteilhaft für die Einhaltung
der dialogischen Struktur zwischen Forscherinnen und Qualitätsbeauftragten.
Für ihre zügige und gewissenhafte Transkriptionsarbeit
danken wir Heike Stange.
Heidemarie Schneider unterstützte uns als geduldige und kritische
Kollegin und hielt uns den Rücken frei.
Zu den Ergebnissen der drei Erhebungen vgl.
>>Veröffentlichungen
Entwicklung von Qualitätsstandards
Die Transparenz der Arbeit in den Beratungsstellen
unterstützt einerseits unmittelbar Mädchen und Frauen,
die von sexueller Gewalt betroffen sind. Andererseits dokumentiert
sie gesellschaftliche Verantwortung.
Vor diesem Hintergrund fördert die Entwicklung von Qualitätsstandards
die langfristige Absicherung der Arbeitsqualität vor Ort und
bietet die Möglichkeit, die Öffentlichkeit über die
Grundlagen der Tätigkeit in den Fachberatungsstellen zur Unterstützung
von betroffenen Kindern und Frauen zu informieren.
Ziel der Entwicklung von Qualitätsstandards im
Rahmen des Forschungsprojektes zur Qualitätssicherung war es,
einheitliche, für die Arbeit der in der BAG FORSA organisierten
Fachberatungsstellen praxisrelevante Standards festzulegen, die
der kontinuierlichen Selbst- und auch Fremdüberprüfung
dienen können.
Reflexion und Entwicklung der Qualitätsstandards
unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse aus Praxis und Wissenschaft
fand auf der Grundlage der drei im Rahmen des Qualitätsprojektes
durchgeführten Untersuchungen statt und waren in diese eingebettet.
Schon im ersten Auswertungsworkshop des Forschungsprojektes (strukturelle
Rahmenbedingungen) konnten erste Eckwerte für Standards entwickelt
werden, deren Anzahl sich in der Folge kontinuierlich erhöhte.
Wie sind wir bei der Entwicklung der Standards vorgegangen?
In dem geschützten Raum der Qualitätsgemeinschaft
galt es für alle beteiligten Organisationen zunächst,
den Mut aufzubringen, eine erste Formulierung von Qualitätsstandards
zu wagen. Widerstände, mangelhafte Information und eine durch
die wenig transparente Spezialisierung eines neuen Fachgebietes
(Qualitätsentwicklung/Standardentwicklung) hoch angesetzte
Messlatte ließen die Arbeit in diesem Bereich für die
Qualitätsbeauftragten eher abschreckend/einschüchternd
erscheinen.
Die Formulierung der Standards erfolgte in mehreren
Arbeitsschritten:
- In einem Qualitätszirkel entwickelten einige
Qualitätsbeauftragte der teilnehmenden Einrichtungen zunächst
einen Vorschlag für einen Standard und stellten diesen im
Plenum vor.
- Das Plenum der Qualitätsgemeinschaft legte
anhand dieses Vorschlages fest, welche Eckpunkte für die
Arbeit in den Fachberatungsstellen sinnvoll sind und gelangte
in einem Diskussionsprozess zu konsensualen Ergebnissen.
- Die Qualitätsgemeinschaft definierte die von
ihr formulierten Standards weder als Mindest- noch als Höchststandards,
sondern als ‚sinnvolle Standards’. Sie stellen Richtwerte
dar, die von allen Delegierten als sinnvoll akzeptiert wurden.
- Die Einführung der Standards in den einzelnen
Beratungsstellen oblag den Organisationen, je nach ihren Möglichkeiten.
Da die Qualitätsgemeinschaft die Standards aber für
sinnvoll hielt, streben die einzelnen Beratungsstellen ihre Einhaltung
an.
Zusammengefasst beinhaltet der Prozess der Standardentwicklung
und Einführung:
-
Vorschlag
eines Qualitätszirkels;
-
Vorstellung
der Ergebnisse im Plenum;
-
Hervorhebung
kritischer Punkte;
-
gemeinsame
Festlegung von Bereichen, für die Standards entwickelt
werden sollen;
-
Festlegung
von Eckpunkten;
-
Ausformulierung
des Standards durch das Projektteam;
-
Verabschiedung
des Standards durch die Qualitätsgemeinschaft;
-
Umsetzung
in den Beratungsstellen nach eigener Geschwindigkeit.
Im Gegensatz zu weithin praktizierter Qualitätsentwicklung,
die meist im Rahmen einer Top-Down-Struktur stattfindet und deren
Ergebnisse von den MitarbeiterInnen häufig nicht akzeptiert
und nicht in ihrer Arbeitspraxis umgesetzt werden, entschieden wir
uns für ein dialogisches Verfahren zur Entwicklung von Standards,
ohne die Zielsetzung des Diskussionsprozesses aus den Augen zu verlieren.
Die abschließende Formulierung der Standards
wurde daher von uns als Projektteam vorgenommen. Allerdings entsprach
unser Vorgehen durch die Rückkoppelung mit einer für den
jeweiligen Standard zuständigen ‚Patin’ aus dem
Kreis der Qualitätsbeauftragten bzw. mit dem Qualitätszirkel
ebenfalls einem dialogischen Verfahren in Übereinstimmung mit
dem Leitbild des Qualitätsprojektes.
Die Abstimmung eines Standards erfolgte während des zeitlich
folgenden Workshops.
Was im Rahmen des Qualitätsprojektes durch die
Delegierten erarbeitet wurde, war ein Prozess, getragen von Vertrauen
und Dialogbereitschaft.
Da in der Literatur Art, Umfang sowie Regelungstiefe
von Qualitätsstandards variieren, war es notwendig, eine für
unser Projekt gültige Definition eines Standards vorzunehmen.
Die relativ geringe Zeit, in der alle Delegierten zusammentrafen,
erforderte eine praxisorientierte, unmittelbar verständliche
Festlegung, die auf theoretische Finessen verzichtet.
Als Grundlage für die Standardentwicklung nahmen
wir folgende Definition vor:
Ein Qualitätsstandard umfasst ein Ziel
und die Maßnahme(n), um dieses Ziel zu erreichen.
Dabei sind Ziele konkrete Zustände oder Ereignisse,
die durch Handeln von Personen oder Personengruppen erreicht werden
sollen.
Ziele entstehen vor dem Hintergrund von Werten.
Zur Formulierung der Ziele entschieden wir uns für
die so genannte SMART-Regel (Vgl. Maja Heiner 1996):
S spezifisch: das Ziel muss für
konkret benannte Personengruppen,
Räume, Rahmenbedingungen u. a. gelten;
M messbar: der Grad der Zielerreichung
lässt sich beobachten oder
indirekt messen;
A akzeptabel: ein Minimalkonsens
ist erreichbar, dass dieses Ziel (neben anderen) verfolgt werden
soll;
R realistisch: das Ziel ist unter
gegebenen finanziellen, personellen,
politischen etc. Rahmenbedingungen erreichbar;
T terminiert: der Zeitpunkt für
die voraussichtliche Zielerreichung ist konkret angegeben oder zumindest
eingegrenzt.
Für eine erste Annäherung an die Formulierung von Standards
entwickelte das Projektteam folgende Fragen, die
einen Einstieg in die Arbeit erleichtern sollten:
-
Welche
Maßnahmen dienen der Erreichung des Ziels?
-
Mit
welchen Mitteln, Interventionen und auf welchem Wege sollen
die angestrebten Ziele umgesetzt werden?
-
Welche
Aktivitäten führen dazu, dieses Ziel umzusetzen?
-
Wenn
Maßnahmen zur Zielerreichung erfolgreich sind, was haben sie
ausgelöst?
-
Wie
genau sieht der erstrebte Zustand nach Durchführung der Maßnahmen
aus?
Die Entscheidung, für welche Themenbereiche Qualitätsstandards
entwickelt werden sollten, ergab sich aus den Diskussionen über
die Ergebnisse der von uns durchgeführten Untersuchungen und
wurde dem dialogischen Prinzip entsprechend den Qualitätsbeauftragten
überlassen.
Für folgende Bereiche entwickelten wird Standards:
Rahmenbedingungen
- Datenschutz
- Konzeption
- Qualifikationsanforderungen
- Stellenbeschreibung
- Ausbildungsplan für Praktikantinnen
- Bedarfsdeckung bzgl. der Beratung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Kooperationsbeziehungen
Beratung
- Beratung von erwachsenen Frauen
- Beratung von jugendlichen Mädchen
- Beratung von Müttern
- Persönliche Erstberatung
- Leitfäden für die persönliche Erstberatung
- von erwachsenen Frauen
- von Mädchen und Jungen
- von Eltern, Erziehungsberechtigten,
BetreuerInnen
- Erarbeitung der Beratungsziele zusammen mit der
Nutzerin
- Perspektive der Nutzerin auf die Beratung
- Beratungsende
- Abschlussgespräch
Statistische Ergebnisse
- Statistik
- Interne Dokumentation der Beratungsarbeit
Die im Laufe des Qualitätsprojekts erarbeiteten
Standards fokussieren strukturelle Rahmenbedingungen, Prozessabläufe
und die Ergebnisqualität der Arbeit in den feministischen Fachberatungsstellen.
Die formulierten Standards erheben nicht den Anspruch,
die Arbeit in den Einrichtungen in Gänze zu erfassen. Vielmehr
sind sie ein Instrument, das den Mitgliedsorganisationen an die
Hand gegeben wurde, mit dem sie gelernt haben, eigenständig
umzugehen und das die Möglichkeit eröffnet, in einem prozessualen
Geschehen Ergänzungen und Neuerungen vorzunehmen.
In diesem Sinne wurde u. E. eine solide Grundlage
für die weitere Arbeit in den fem. Beratungsstellen gelegt.
Wie können die Mitgliedsorganisationen der BAG
FORSA auch ohne das Qualitätsprojekt weiter Qualitätssicherung
betreiben?
-
Ergebnisse des Qualitätsprojektes
in der eigenen Einrichtung vorstellen, Übertragbarkeit prüfen
-
jede 2.- 3. Mitgliederversammlung
für Qualitätssicherung nutzen
-
in jeder Vollversammlung
der BAG FORSA inhaltliche Sequenzen mit unterschiedlichen Verantwortlichen
vorsehen
-
einen Tag in der Beratungsstelle
für Ergebnistransfer ansetzen, evtl. auch landesweit
-
Fachtage innerhalb
der BAG FORSA, z.B. zu Qualitätssicherung organisieren
-
Information der Öffentlichkeit
über Standards,
Pressearbeit vor Ort mit Informationen an die
BAG FORSA
-
Beratungsstellen sollen
weitere Forschungsprojekte beantragen / Rotationsprinzip
Bei allen Delegierten bestand großes Bedauern
darüber, dass das Projektteam des Qualitätsprojektes die
Facheinrichtungen gegen sexuelle Gewalt auf ihrem Weg der Implementierung
der in den Jahren 2001, 2002, 2003 erreichten Ergebnisse nicht weiter
begleiten konnte, um die Früchte eines komplexen Prozesses
zu ernten.
Das Qualitätsprojekt hat die Entwicklung einer
soliden Grundlage für Qualitätsentwicklungsprozesse in
den Facheinrichtungen gegen sexuelle Gewalt ermöglicht.
Bei der Implementierung der Ergebnisse wird allerdings Unterstützung
notwendig, da die fem. Beratungsstellen nur über sehr begrenzte
Ressourcen außerhalb der konkreten Beratungsarbeit verfügen.
Ein externes Coaching wäre in diesem Zusammenhang
dringend erforderlich.
In diesem Sinne wünschen wir uns von Politikerinnen und Politikern
auch in Zeiten leerer Staatskassen Unterstützung bei der Entwicklung
und Umsetzung neuer Handlungsstrategien und Forschungsvorhaben.
Die Arbeit der Praktikerinnen vor Ort beinhaltet eine tägliche
Herausforderung, die nur durch Wertschätzung und ausreichende
materielle Unterstützung fortgeführt werden kann.
Das Qualitätsprojekt der BAG FORSA war eine solche
Unterstützung.
Eine Fortführung dieser Maßnahme wäre allerdings
gewiss sehr sinnvoll gewesen, um einer Vielzahl von Beratungsstellen
gegen sexuelle Gewalt in ihrer Arbeit zunehmend zugute zu kommen.
>>
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