Ein
Tabu aufweichen – sich einmischen statt wegsehen
Als Fachberatungsstelle begrüßen
wir die Intention der geplanten Strafrechtsänderung der rot-grünen
Bundesregierung. Die Einführung der Anzeigepflicht lehnen wir
jedoch unter den derzeitigen Bedingungen und in der vorgelegten
Form ab.
Als Fachberatungsstelle mit einem spezifischen Angebot
für Frauen nach sexualisierter Gewalterfahrung in der Kindheit
und Jugend verfolgen wir mit großem Interesse die geplante
Gesetzesänderung zu den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
Wir erkennen sehr wohl die Notwendigkeit, den Fokus auf die Täter
zu richten und durch eine Veränderung des Strafrechts ein Signal
zu setzen.
Dabei ist es jedoch unabdingbar, wenn wirkungsvolle
Maßnahmen und Regelungen entwickelt werden sollen, die Auswirkungen
auf die Opfer und das Vertrauensverhältnis zwischen Opfern
und professionellen HelferInnen im Auge zu behalten.
Hinsichtlich der Anzeigepflicht in der vorliegenden Form haben wir
große Bedenken und Einwände. Sehr wohl sehen wir die
Intention, BürgerInnen und Fachleute in die Pflicht und Verantwortung
zu nehmen, wenn es um den Schutz von Kindern geht.
In den Beratungsprozessen äußern Frauen immer wieder
ihr Unverständnis darüber, dass Menschen in ihrer unmittelbaren
Umgebung, trotz der Kenntnis von der sexualisierten Gewalt, keine
Hilfe geleistet haben. Wir hören aber auch von Hilfeversuchen,
die den Opfern mehr geschadet haben, weil der Täter den Druck
anschließend noch verstärkt hat.
Aus unserer Sicht, gilt es deshalb, gut zu überprüfen
wann, unter welchen Bedingungen und wem gegenüber die Mitteilung
eines Verdachts auf sexualisierte Gewalt im Interesse der Opfer
sinnvoll und zur Verhinderung geeignet ist. Bis dato können
wir in der Beratung von Angehörigen und Fachleuten, die einen
Verdacht haben, immer wieder feststellen, dass diese sehr verunsichert
sind. Sie wissen nicht, wie sie mit dem Verdacht umgehen sollen,
um zum Schutz des Kindes beizutragen, noch liegt es in ihrem Interesse,
eine Person zu unrecht zu beschuldigen.
Neben mangelnder Kenntnisse über sexualisierte Gewalt gibt
es jedoch weitere Gründe, die zur Verunsicherung beitragen.
Wie bspw. die immer noch vorhandene Bereitschaft, Privatpersonen
oder auch Fachleute zu diffamieren (Unterstellen von Rachemotiven
oder in Abrede stellen der Professionalität), wenn sich keine
rechtskräftigen Beweise für einen Verdacht finden lassen.
Dieses gesellschaftliche Klima / diese Umgangsweise ist nicht geeignet,
Menschen im Sinne des Gesetzentwurfs zur Handlung zu ermutigen.
Die Erweiterung der Anzeigepflicht dahingehend, dass
jede Person, die glaubhaft von sexualisierter Gewalt erfährt,
diese anzeigen oder etwas zur Verhinderung unternehmen muss, halten
wir für eine Überforderung der BürgerInnen. Die überwiegende
Anzahl der BürgerInnen wird nicht in der Lage sein, auf eine
solche Information adäquat zu reagieren.
Dieser Regelung muss eine breit angelegte
Aufklärungs- und Informationsarbeit voran gestellt werden,
um sowohl die BürgerInnen als auch die Fachleute überhaupt
erst in die Lage zu versetzen, dieser Pflicht nachkommen zu können.
Eine gesetzliche Regelung ohne vorab geleistete Aufklärungsarbeit
wird vor allem aus der Motivation der Strafvermeidung heraus zu
unbedachtem Handeln führen. D.h. Kinder werden nicht vor weiterem
Schaden bewahrt, sondern werden durch unbedachtes Handeln möglicherweise
noch größerem Druck ausgesetzt.
Wir halten deshalb
einen flächendeckenden Ausbau und die finanzielle Absicherung
von spezifischen Fachberatungsstellen, wie "Wildwasser", "Zart-Bitter"
und anderen in den Bereichen Prävention, Strafprozessbegleitung,
Beratung und Therapie arbeitenden Einrichtungen für eine Grundvoraussetzung
im Sinne einer wirkungsvollen Umsetzung des Gesamtkonzeptes.
Nur so kann das nach wie vor bestehende Tabu, sich
mit der Thematik auseinander zu setzen und Handlungskompetenz zum
Schutze der Opfer zu erwerben, langfristig aufgeweicht werden.
Der geplanten Einführung der Strafrechtsreform
im Sinne eines Gesamtkonzeptes bei gleichzeitiger Rücknahme
und Verkürzung der öffentlichen Fördermittel für
soziale Aufgaben sehen wir mit großer Skepsis entgegen.
Eine glaubwürdige und wirkungsvolle Umsetzung der beschriebenen
Maßnahmen erfordert zusätzliche
Mittel für den Ausbau der Hilfeeinrichtungen für die Opfer
und für Prävention.
Bereits jetzt sind
jedoch durch stagnierende und gekürzte Fördermittel einerseits
und eine wachsende Nachfrage andererseits Versorgungslücken
bei den Hilfen für Opfer sexualisierter Gewalt festzustellen.
Wir sind bereit und interessiert, unsere Erfahrungen
und unser Fachwissen zur Verfügung zu stellen, um im Interesse
der Frauen, Mädchen und Jungen, die sexualisierter Gewalt ausgesetzt
waren, zu handeln und diese vor weiterem Schaden zu schützen.
Wir fordern deshalb eine Einbeziehung der Fachleute, von unserer
Seite der BAG Bundesarbeitsgemeinschaft Feministischer Organisationen
gegen Sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen e.V., in die Beratungen
des geplanten Gesetzes zur Strafrechtsänderung.
Wildwasser Stuttgart e.V.
Marie-Luise Stöger, Geschäftsführerin
Mitglied in der BAG Bundesarbeitsgemeinschaft
Feministischer Organisationen gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und
Frauen e.V., Berlin |