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Artikel 'Inquisitoren des guten Willens’
Sabine Rückerts Artikel ’Inquisitoren des
guten Willens’ greift ein Thema auf, das in den 90iger Jahren
zu großer Verunsicherung von Kinderschutzeinrichtungen, sozialen
Diensten und Gerichten führte und äußerst kontrovers
diskutiert wurde. Insbesondere bezieht sie sich auf die so genannten
‚Wormser Prozesse’ zwischen 1994 und 1997, in deren
Verlauf es zu unklaren Grenzen zwischen unterschiedlichen Institutionen
und einer Vermengung der jeweiligen Funktionen kam. Durch die Verfahren
wurde deutlich, wie wichtig die Abgrenzung eigenständiger Arbeitsbereiche
zwischen Strafverfolgung und Kinderschutz ist.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Artikel der Rechtsanwältin
Claudia Burgsmüller in ’INPUT, Aktuell zum Thema sexualisierte
Gewalt’, Donna Vita Marion Mebes OHG, 1998, in dem sachlich
differenziert diese Vorgänge behandelt werden.
Die polemischen Behauptungen, die Verallgemeinerung
und damit einhergehende Diffamierung durch Frau Rückert schaden
in erster Linie den Opfern, die auch nach neuesten Erkenntnissen
nur zu einem minimalen Prozentsatz den Rechtsweg einschlagen und
Anzeige erstatten. Mit unsachlicher Kritik das Vertrauen in die
Fachleute zu unterminieren, die sich seit Jahren mit Erfolg bemühen,
die Ermittlungsverfahren und Befragungsmethoden für kindliche
Opferzeugen fachlich weiterzuentwickeln, stärkt allenfalls
die Täterlobby. Bei der Wahl der zu ergreifenden Mittel müssen
Kinderschutz und Kindeswohl an erster Stelle stehen. Eine vorschnelle
Anzeige wird mit Sicherheit von keiner der beteiligten Stellen als
ein in diesem Sinne geeignetes Mittel verstanden.
Dennoch kann bei keiner Straftat, auch bei sorgfältigster Ermittlung,
ausgeschlossen werden, dass gegen eine unschuldige Person Anklage
erhoben wird. Dabei ist unbenommen: Jeder Fall ist bedauerlich und
ein Fall zu viel. Einen solchen Fall jedoch dahingehend zu missbrauchen,
Kinderschutzeinrichtungen, Jugendämter und Ermittlungsbehörden
samt und sonders zu diffamieren, dient keineswegs dem Opferschutz.
Eine Strafanzeige muss, da wir hier vom Bereich des Strafrechts
sprechen, als ein Mittel des Kinderschutzes und der Strafvereitelung
verstanden werden.
Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft feministischer Organisationen gegen
sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen (BAG FORSA) organisierten
Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, u.a. mit dem Namen
’Wildwasser’, haben sich – immerhin liegen die
’Wormser Prozesse’ mehr als zehn Jahre zurück –
intensiv mit eigenen Arbeitsansätzen und Interventionsmodellen
auseinander gesetzt.
So brachte ein zwischen 2001 und 2003 vom Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend bundesweit gefördertes
Qualitätsentwicklungsprojekt nicht nur mehrere Studien zu Struktur-,
Prozess- und Ergebnisqualität der praktischen Arbeit hervor,
sondern es wurden in diesem Rahmen ebenfalls Qualitätskriterien
für die Tätigkeit der Fachberatungsstellen vor Ort entwickelt
(vgl. ‚Qualitätsstandards für die Arbeit in den
feministischen Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt an
Mädchen und Frauen’, 2004).
Die in der BAG FORSA vertretenen Organisationen sind Fachstellen
mit fundierten Kenntnissen auf dem Gebiet der Arbeit gegen sexualisierte
Gewalt.
Über die Beratungsarbeit hinaus leisten die Fachberatungsstellen
Präventionsarbeit, die die Entwicklung von Stärken, Autonomie
und Selbstbestimmung unterstützt. Sie fördert Strukturen
und Maßnahmen zur Verhinderung und/oder Beendigung von sexualisierter
Gewalt. Der breiten Öffentlichkeit werden umfangreiche Informationen
zugänglich gemacht.
Aufbau und Pflege von multidisziplinärer Vernetzung vor Ort
dienen der fachlichen Grundlage der Beratungsarbeit und berücksichtigen
inhaltliche Schwerpunktsetzungen, Auftrag und Zuständigkeiten
sowie fachliche und strukturelle Unterschiede.
Die in der BAG FORSA zusammengeschlossenen Fachberatungsstellen
arbeiten auf der Grundlage eines feministischen Konzeptes. Darunter
wird eine politische Haltung verstanden, die sich gegen strukturelle
Gewalt und jede Form von Diskriminierung in unserer Gesellschaft
wendet und die die Auseinandersetzung mit der Lebenssituation von
Mädchen und Frauen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen
in unserer Gesellschaft fachlich und persönlich beinhaltet.
In der konkreten Beratungsarbeit wird Gewalt als solche benannt
und abgelehnt. Gewalterfahrungen werden nicht nur auf der individuellen
Ebene betrachtet, sondern auch in den Kontext von struktureller
Gewalt gesetzt. Denn: Sexualisierte, körperliche und psychische
Gewalt sind Menschenrechtverletzungen, die es zu ächten gilt.
Frau Rückert bezieht sich in ihrem Artikel auf
Ereignisse, die in den 90iger Jahren stattgefunden haben und scheint
offenbar keine Kenntnis von den Diskussionen und fachlichen Entwicklungen
der letzten zehn Jahre erhalten zu haben.
Den Verdacht, Frau Rückert könnte ihr soeben erschienenes
Buch mit dem Titel ’Unrecht im Namen des Volkes’ mit
Hilfe des Artikels ‚Inquisitoren des guten Willens’
der Öffentlichkeit vorstellen wollen, würden wir gern
ausräumen.
Wir bedauern zutiefst, dass DIE ZEIT, die für uns stets ein
um journalistische Ausgewogenheit und Professionalität ringendes
Printmedium darstellte, für Frau Rückert ein Forum für
uninformierte und schlechte Berichterstattung geboten hat.
Bundesarbeitsgemeinschaft feministischer Organisationen
gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen (BAG FORSA)
Eva-Maria Nicolai
Marie-Luise Stöger
(Vorstand)
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